Informationen
Euroschlüssel
Der Euroschlüssel ist ein europaweit einheitliches Schließsystem, das es körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbstständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden.
Den Schlüssel für die Behindertentoiletten ist zu beziehen über: Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs (ÖAR) unter dem Kennwort euro-key.
Anzugeben sind: Name, • Anschrift und Sozialversicherungsnummer
Als Nachweis ist beizulegen: Kopie des Behindertenausweises bzw. Kopie des § 29b StVO-Ausweises.
Details über die Bestellung des Euroschlüssels finden Sie hier, ein Bestellformular ist ebenfalls vorhanden.
Die Liste der euro-key Standorte Stand vom 12. April 2021 finden Sie hier und wird von der ÖAR laufend aktualisiert.
Parkausweis nach § 29b StVO
Mit dem Ausweis nach § 29b StVO (Straßenverkehrsordnung) darf zum Ein- oder Aussteigen und zum Ein- und Ausladen der für Menschen mit Behinderung nötigen Behelfe, z.B. eines Rollstuhls,
auf Straßenstellen, an denen ein Halte- und Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht ist,
sowie in zweiter Spur
gehalten werden und
auf Straßenstellen, an denen ein Parkverbot durch Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen kundgemacht ist
in einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung
in einer Fußgängerzone, in der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf
auf Behindertenparkplätzen
geparkt werden.
Bei Inanspruchnahme der erwähnten Halte- und Parkerleichterungen ist es notwendig, beim Parken den Ausweis im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen und beim Halten auf Verlangen vorzuzeigen.
Autobahnvignette
Autobahnvignette: Die Gratis-Autobahnvignette bekommen InhaberInnen eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit. Das KFZ muss auf die behinderte Person zugelassen sein.
Eine Broschüre über die Gratis Vignette für Menschen mit Behinderung können Sie mit diesem Link abrufen.
Kfz und Behinderung
Kfz und Behinderung: Menschen mit Behinderungen können sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw..der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreien lassen. Allgemeine Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier: Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. von der Kraftfahrzeugsteuer.Behindertenpass
Behindertenpass: Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Allgemeine Informationen auf der Site des Bundessozialamtes: Onlineratgeber Behindertenpass: Vorteile mit dem Behindertenpass.