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Informationen


Euroschlüssel

Der Euroschlüssel ist ein europaweit einheitliches Schließsystem, das es körperlich beeinträchtigten Menschen ermöglicht, mit einem Einheitsschlüssel selbstständig und kostenlos Zugang zu behindertengerechten sanitären Anlagen und Einrichtungen zu erhalten, z. B. an Autobahn- und Bahnhofstoiletten, aber auch für öffentliche Toiletten in Fußgängerzonen, Museen oder Behörden. 

Den Schlüssel für die Behindertentoiletten ist zu beziehen über: Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs (ÖAR) unter dem Kennwort euro-key.

Anzugeben sind:   Name, • Anschrift  und  Sozialversicherungsnummer 

Als Nachweis ist beizulegen: Kopie des Behindertenausweises  bzw. Kopie des § 29b StVO-Ausweises.

Details über die Bestellung des Euroschlüssels finden Sie hier, ein Bestellformular ist ebenfalls vorhanden.

Die Liste der euro-key Standorte Stand vom 12. April 2021 finden Sie hier und wird von der ÖAR laufend aktualisiert. 


Parkausweis nach § 29b StVO

Allgemeine Informationen

Mit dem Ausweis nach § 29b StVO (Straßenverkehrsordnung) darf zum Ein- oder Aussteigen und zum Ein- und Ausladen der für Menschen mit Behinderung nötigen Behelfe, z.B. eines Rollstuhls,

     auf Straßenstellen, an denen ein Halte- und Parkverbot durch Verkehrszeichen kundgemacht ist,

     sowie in zweiter Spur

gehalten werden und 

     auf Straßenstellen, an denen ein Parkverbot durch Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen kundgemacht ist 

     in einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung 

     in einer Fußgängerzone, in der Zeit, in der eine Ladetätigkeit vorgenommen werden darf

     auf Behindertenparkplätzen

geparkt werden.


Bei Inanspruchnahme der erwähnten Halte- und Parkerleichterungen ist es notwendig, beim Parken den Ausweis im Kraftfahrzeug hinter der Windschutzscheibe gut erkennbar anzubringen und beim Halten auf Verlangen vorzuzeigen.


Autobahnvignette

Autobahnvignette: Die Gratis-Autobahnvignette bekommen InhaberInnen eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder Blindheit. Das KFZ muss auf die behinderte Person zugelassen sein.

Eine Broschüre über die Gratis Vignette für Menschen mit Behinderung können Sie mit diesem Link abrufen.


Kfz und Behinderung

Kfz und Behinderung: Menschen mit Behinderungen können sich von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw..der Kraftfahrzeugsteuer für ein auf sie zugelassenes Kraftfahrzeug befreien lassen.  Allgemeine Informationen und Voraussetzungen finden Sie hier: Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. von der Kraftfahrzeugsteuer. 

Behindertenpass

Behindertenpass:  Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Allgemeine Informationen auf der Site des Bundessozialamtes:  Onlineratgeber Behindertenpass: Vorteile mit dem Behindertenpass.


ÖBB-Ermäßigung

Mit Behindertenausweis günstig unterwegs. Mit einem österreichischen Behindertenpass oder Schwerkriegsbeschädigtenausweis erhalten Menschen mit Behinderung 50 Prozent Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzeltickets.